IMPRESSUM
Martin Niekerk – Bautenschutz
Hagenhausener Hauptstr. 3
90518 Altdorf (bei Nürnberg)
0171/ 36 616 78
info@niekerk.de
Eingetragene Handwerksfirma, Handwerkskammer Mittelfranken
Betriebs Nr.11 60 11 4
Steuer Nr. 221/255/20425
Geltungsbereich
Alle Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage unserer AGB’s und der nachfolgenden Nutzungsbedingungen erbracht.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Hauptfirmensitz des Auftragnehmers (Hersbruck)
Anwendbares Recht
Für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ergänzend hierzu die VOB in Ihrer jeweils gültigen Fassung.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen.
Unsere Leistungen erfolgen gegen Barzahlung oder auf Rechnung. Zahlungen auf Rechnung müssen ohne Abzug, kosten- und spesenfrei, unter Angabe der Rechnungsnummer binnen 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum auf eines der angegebenen Bankkonten des Auftragnehmers geleistet werden.
Bei Nichterfüllung ergeht an den Säumigen eine kostenpflichtige Mahnung (Mahngebühr 5,00 €) bevor nach einer weiteren Zahlungsfrist ggf. ein Inkassobüro beauftragt wird.
Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über sein Vermögen gestellt, so ist der Anbieter unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Auftraggeber sofort fällig zu stellen, sämtliche Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen-Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 10 % p. a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Anbieter entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Inhalt und Haftungsausschluss
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Rechtlicher Hinweis: Alle Rechte vorbehalten.
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